VITELLO-FLEX
Pergola Glasschiebedach

VITELLO-FLEX-PLUS
Pergola Glasschiebedach mit Motor

GG 100 Slide
Ganzglasschiebelement

VACANZA
Terrassenüberdachung

VACANZA-FLEX
Terrassendachschiebelüfter

VITELLO CASA
Kubisches Glasdach

VITELLO WOODGUARD
Holz-Aluminium-Terrassenüberdachung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Ohne die Geschäftsbedingungen in Zukunft nochmals zu vereinbaren, gelten diese auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese als angenommen.

Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, wird ausdrücklich widersprochen und haben bei Geschäftsbeziehungen mit uns keine Geltung.

Für alle Rechtsbeziehungen mit uns, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD).

§2 Angebote und Verträge

Alle Angebote sind freibleibend.

Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst mit unterschriebener Auftragsbestätigung verbindlich. Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk, zzgl. Frachtkosten, Mautgebühren, Energiekostenanteil und Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Frachtfreie Lieferungen erfolgen ab einem netto Auftragswert von 2.500,00 €. Express- oder Paketdienstlieferungen, gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers.

Jede Gefahr geht auch bei Anlieferung durch unseren LKW, ebenso auch bei frachtfreier Lieferung oder bei Selbstabholung, mit dem Verlassen unserer Versandstelle auf den Besteller über. Eine Transportversicherung durch uns erfolgt nicht. Teillieferungen kann der Besteller nicht zurückweisen. Bei Versendung bestimmt der Spediteur, Frachtführer und Versandweg.

§3 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. des zur Zeit gültigen Mehrwertsteuersatzes. Die Zahlung ist binnen 7 Tage, nach Rechnungsstellung zu leisten, sofern die Rechnung keine andere Zahlungsfrist vorsieht.

Bei den ersten 3 Bestellungen sind 50% des Rechnungsbetrages im Voraus zu leisten. Die Restzahlung wird mit der Lieferung fällig und ist vor abgehen der Ware per Onlineüberweisung, an die VITELLO-SYSTEM GmbH, zu zahlen.

Bei Überschreiten der vorbenannten Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 12% über dem Basiszinssatz berechnet, ohne das es einer gesonderten Inverzugsetzung vermag. Die Kosten der Mahnung in Höhe von 25,00 € oder Inverzugsetzung trägt der Besteller.

Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Betriebsstätte des Bestellers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können des weiteren die Weiterveräußerung und Verarbeitung der Ware untersagen.

Wesentliche Kostenänderung, wie z.B. Erhöhung der Rohstoffpreise, Lohnerhöhungen, erlauben uns eine Preisanpassung zu verlangen. Bei Nichteinigung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

§4 Lieferung

Fertigstellungstermine und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindliche und nur voraussichtliche Angaben. Entschädigungen des Bestellers sind in allen Fällen, auch nach Ablauf einer zur Lieferung gesetzten angemessenen Nachfrist, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Lieferzeitabsprachen stellen grundsätzlich keine Fixterminvereinbarung dar. Es sei denn, es wird schriftlich ein von uns als Fixtermin bezeichneter Termin bestätigt.

Soweit mit dem Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind wir grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt.

Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Streit, Krieg, Rohstoffengpässe, Maschinenproblemen, Insolvenz des Vorlieferanten, Diebstahl oder Verzögerungen die durch Dritte verursacht sind, verlängert sich die Lieferzeit um einen angemessenen Zeitraum.

Entschädigungen des Bestellers sind auch hier ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ferner bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Nimmt der Besteller auch nach Ablauf einer angemessenen Frist, die Ware nicht ab, sind wir berechtigt zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag von 70% des Auftragswertes zu verlangen.

§5 Montagen, Montageanleitungen, Untergründe, Zeichnungen

Gegenstand der bestellten Ware ist nur die Lieferung ohne Montage und ohne Montagematerial, es sei denn, es ist schriftlich etwas anders vereinbart. Montagen werden vom Besteller eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung durchgeführt. Schulungen, Hilfestellungen oder unterstützende Beratung durch unsere Verkäufer, entbinden Besteller nicht von der Eigenverantwortung.

Der Besteller hat baurechtliche Vorschriften einzuhalten und nicht zu verletzen.

Montageanleitungen, technische Zeichnungen in Wort und Schrift, sollen unsere Kunden in bestmöglicher Form, unsere Waren und Leistungen erläutern.

Unser Kunde ist von seiner Verpflichtung, unsere Waren und Leistungen betreffend, nicht befreit, gewissenhaft zu prüfen, ob diese für seinen beabsichtigten Zweck im Einzelnen einsetzbar sind.

Der Besteller ist dazu angehalten sich von den bauspezifischen Verhältnisse, vor Ort zu überzeugen. Tragfähigkeit des Untergrundes sowie dauerhafte Befestigung unserer gelieferten Ware hat unser Kunde seinem Kunden zu gewährleisten. Da wir nur Hersteller und Lieferant sind, sind wir von der Haftung für Schäden infolge der baulichen Montagesituation ausgeschlossen, es sei denn uns wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.

§6 Patente, Musterschutz

Der Besteller verpflichtet sich patentierte oder mustergeschützte Komplettsysteme und /oder einzelne Systeme, nicht nachzubauen oder von Dritten ihm angebotene zu veräußern oder zu verarbeiten. Sollte dem Besteller von Dritten solche Systeme und /oder Bauteile angeboten werden, oder sind diese ihm woanders aufgefallen, verpflichtet sich der Besteller dieses dem Verkäufer anzuzeigen. Bei schuldhafter Patent- oder Musterschutzverletzung hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz.

Eine Haftung für Schäden, durch Patent- oder Musterverletzung Dritter, die dem Besteller entstanden sind, wird von uns nicht übernommen.

§7 Gewährleistung und Rügepflicht

Mängel sind unverzüglich anzumelden.

Bei schadhafter Verpackung ist die Verpackung vom Besteller zu öffnen und auf Schäden zu untersuchen. Schäden der Verpackung und ggf. erkennbar schadhafte Ware ist auf den Frachtpapieren des Frachtführers zu vermerken. Spätestens innerhalb von 8 Tagen sind diese schriftlich anzuzeigen. Ansonsten ist der Besteller Nachweispflichtig für die Herkunft der Beanstandung. Hierfür sind die dem Besteller zur Verfügung gestellten Beanstandungsformulare der VITELLO-SYSTEM GmbH zu verwenden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als abgenommen.

Falls sich die Beanstandung als gerechtfertigt erweist, sorgen wir für kostenlosen und frachtfreien Ersatz der beanstandeten Ware. Unsere Haftung beschränkt sich in erster Linie ausschließlich auf die beanstandete Ware und nicht auf Folgeschäden oder Schadenersatzansprüche. Ist beanstandete Ware bereits verarbeitet, gilt die Ware als einwandfrei und angenommen.

§8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung vor.

Der Besteller tritt in diesem Fall schon bei Kaufvertragsabschluss, die ihm aus der Veräußerung oder aus einer sonstigen zustehenden Forderung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns in voller Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.

Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden oder vermischten Gegenständen.

Bei sonstigen Eingriffen Dritter, hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten, sofern wir das nicht selbst tun und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung ist der Besteller in keinem Fall berechtigt.

§9 Warenrücknahme

Bei Rücknahme von unbeschadeter Lagerware berechnen wir 15% Rücknahmekosten der zurückgegebenen Ware, zzgl. evtl. anfallender Frachtkosten.

Sonderbestellte Ware ist vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.

§10 Haftungsbeschränkung

Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regeln unberührt.

§11 Gerichtsstand ,Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Delmenhorst. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller unter Geltung deutschen Rechts an seinen Gerichtsstand zu verklagen. Sollten Einzelbestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt.

 

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