VITELLO-FLEX
Pergola Glasschiebedach

VITELLO-FLEX-PLUS
Pergola Glasschiebedach mit Motor

GG 100 Slide
Ganzglasschiebelement

VACANZA
Terrassenüberdachung

VACANZA-FLEX
Terrassendachschiebelüfter

VITELLO CASA
Kubisches Glasdach

VITELLO WOODGUARD
Holz-Aluminium-Terrassenüberdachung

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Garantiebedingungen

Garantiegeber:
Garantiegeber ist die Vitello-System GmbH, Weyher Str. 8, 27751 Delmenhorst

Garantienehmer:
Garantienehmer ist der Endverbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Dies ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Garantiezeitraum:
Der Garantiegeber gewährt seinem Kunden eine 5 jährige *Garantie für Produkte,
die nach dem 01.01.2025 bei einem Viello-Fachpartner bestellt wurden. Der Garantieanspruch beginnt mit der Rechnungsstellung des Produktes von Vitello an seinem Fachpartner und endet nach der vereinbarten Garantiezeit von 5 Jahren. Die Garantie bezieht sich auf das vom Kunden bestellte Produkt samt entsprechendem Zubehör, sofern letzteres gemeinsam mit dem Produkt erworben wurde. Werden innerhalb der Garantiezeit Teile repariert oder ausgetauscht, verlängert sich die Garantie nicht – auch nicht für die reparierten und / oder neu eingesetzten Teile.

*Elektromotoren und Schiebegläser, der Produktgruppe Vitello-Flex (Glasschiebedächer, mit und ohne Motorantrieb) sind von der 5 jährigen Garantie ausgeschlossen. Hier gilt ein 2 jähriger Garantieanspruch.
Maßgebend für den Beginn der Garantie ist das Rechnungsdatum der Rechnung von Vitello an den Vitello Fachpartner.

Geltungsbereich:
Die Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden des Vitello Fachpartner und ist nicht übertragbar.
Räumlich ist die Garantie beschränkt auf die Montage und den Gebrauch des Kaufgegenstandes in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Luxemburg, und den Niederlanden als Nutzungs- und Montageorte.

Garantievoraussetzung:
Garantieleistungen werden nur dann erbracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die ordnungsgemäße Montage einschließlich der Überprüfung der bauspezifischen Verhältnisse vor Ort durch einen Vitello Fachpartner sind erfolgt.
2. Im Schadensfall hat eine unverzügliche Schadenmeldung des Kunden an den Vitello-Fachpartner oder direkt an Vitello zu erfolgen (z. B. per Post oder per E-Mail). Bei Meldung an den Vitello-Fachpartner leitet dieser die Information über den Schaden ebenfalls unverzüglich an Vitello weiter.
3. Die Schadenbetreuung erfolgt regelmäßig über den Vitello-Fachpartner. Vitello ist jedoch im Schadenfall berechtigt, eine Überprüfung und Bewertung vor Ort durch eigene Mitarbeiter oder durch ein von Vitello beauftragtes Unternehmen durchführen zu lassen.

Garantieleistungen:
Beanstandete Teile werden ausschließlich auf Veranlassung von Vitello, von einem Vitello-Fachpartner (alternativ durch Vitello selbst) repariert oder durch gleiche bzw. gleichartige Teile ersetzt. Ersatz erfolgt nur gegen Rückgabe der ausgetauschten Teile, die in das Eigentum von Vitello übergehen.
Die durch den Austausch fehlerhafter Teile entstehenden Aufwendungen in Form von angemessenen und üblichen Reparaturkosten trägt Vitello, sofern ein Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler vorliegt. Fehlerhafte Teile werden nach Wahl von Vitello oder durch ein von Vitello autorisiertes Fachunternehmen repariert.

Garantieausschluss:
Von der Garantie ausgeschlossen sind
1. Verschleiß und Verschleißteile (z.B. Seile, Leuchtmittel, Heizröhren, Rollen, Batterien und Akkus).
2. Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Pflege und Wartung von Vitello-Produkten entgegen der Wartungs- und Gebrauchsanleitung entstanden sind.
3. Mängel am Produkt aufgrund von Transportschäden.
4. Mängel am Produkt, die auf nicht fachgerechte Installation und Montage, Wartung, Reparatur, Unter- und Überspannungen oder elektromagnetische Störungen zurückzuführen sind.
5. Zubehör und Zubehörteile, die nicht gemeinsam mit dem Produkt erworben wurden, einschließlich durch solches Zubehör am Produkt entstehender Mängel.
6. Ersatzteile und Ersatzlieferungen, die während der Garantiezeit ausgetauscht wurden.
7. Schönheitsfehler wie z.B. bei Markisen, Wickelfalten im Tuch.
8. branchenübliche Abweichungen von Farbe und Design.
9. witterungsbedingte Veränderungen (z.B. Ausbleichen durch UV-Strahlung) o. ä.
10. Knack- und Laufgeräusche.
11. Knack-Geräusche aufgrund thermischer Ausdehnung bei Stegplatten im Dach und aus der Konstruktion gemäß den Kundeninformationen (FAQ) des Bundesverbandes Wintergarten e.V., Darmstadt.
12. Schäden, die beim Einsatz pulverbeschichteter Aluminiumteile auf Filiformkorrosion zurückgehen.
13. Folgekosten, die durch ein defektes Produkt entstehen.

Erlöschen des Garantieanspruches:
Der Garantieanspruch erlischt bei Einbau fremder Komponenten oder Bauteilen sowie Montagen oder Reparaturen, die nicht von Vitello-Fachpartnern, deren Fachpersonal oder von Vitello selbst nach Überprüfung der bauspezifischen Verhältnisse vor Ort durchgeführt wurden.

Garantie und gesetzliche Gewährleitung:
Diese Herstellergarantie gilt neben der gesetzlichen Gewährleistung, die der Vitello-Fachpartner dem Kunden als Verkäufer gewährt. Die gesetzlichen Gewährleistungs-Rechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

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